Führerschein

Voraussetzung für das Fahren eines Mopeds im Straßenverkehr ist der Besitz eines Führerscheins der jeweiligen erforderlichen Fahrzeugklasse.
Mit der Klasse 1 bzw. 1a können Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Mofas gefahren werden. Führerscheininhaber der Klasse 2 und 3 sind ebenfalls zum Führen der Fahrzeugklassen 4 und 5 berechtigt. Achtung! Wer LKW oder PKW fahren kann, kann noch lange nicht sofort Zweirad fahren! Man sollte sich dem Risiko bewusst sein. Deshalb sollte man evtl. noch ein paar Praxisstunden in einer Fahrschule nehmen.

FahrzeugklasseLeichtkrafträderLeichtkrafträder

Mindestalter1618

Zulässige Höchstgeschwindigkeit80ohne Begrenzung

Führerscheinklasse1b1b

EUA 1A 1

Fahrzeugklasse
Mindestalter
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Führerscheinklasse
EU

Leichtkrafträder
16

80
1b
A 1

18
ohne Begrenzung
1b
A 1

Kleinkrafträder
16
45
4
M

Mofa
15

25
5
-