Kleinkraftrad Definition

Kleinkrafträder sind Krafträder, Motorroller und Mopeds mit einem Hubraum bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nach StVZO.

Für DDR Mopeds gibt es eine Ausnahme und auch nur für Mopeds die bis zum 28.02.1992 in den Verkehr gebracht wurden. Hier ist eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zulässig.
Die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h gilt für alle Mopeds, die nach dem 01.01.2002 zugelassen wurden. Für frühere Modelle gelten 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit.