Versicherung
Nur nach dem Abschluss einer Kraftfahr-Haftpflichtversicherung ist die Inbetriebnahme eines Kleinkraftrades (Moped, Mofa … whatever) möglich. Dies wird durch den Kauf eines Versicherungskennzeichens, welche maximal 1 Jahr (Verkehrsjahr 1. März bis Ende Februar) gültig ist, erwirkt. Zusätzlich gibt es eine Haftpflicht-Bescheinigung, die beim Moped fahren immer mitzuführen ist!
Das Kennzeichen muss am Ende des Mopeds gut sichtbar montiert sein! Es muss nicht beleuchtet sein. Jährlich wechseln die Kennzeichen-Farben zwischen blau, grün und schwarz.
Leichtkrafträder sind Zulassungspflichtig und müssen ein polizeiliches Kennzeichen tragen, als auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist zwingend notwendig. Es gibt jedoch keine KFZ Steuer.
